Lohnsteuerklasse prüfen: Wo Sie Ihre steuerliche Eingruppierung finden und was sie bedeutet

Lohnsteuerklasse prüfen Wo Sie Ihre steuerliche Eingruppierung finden und was sie bedeutet

Das deutsche Steuerrecht gilt weltweit als eines der komplexesten Regelwerke, und ein zentraler Baustein für jeden, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht, ist die Lohnsteuerklasse. Sie fungiert als entscheidender Filter, der bestimmt, wie viel vom Brutto-Gehalt am Ende des Monats tatsächlich auf dem Konto landet. Doch im Alltag gerät die eigene Einstufung oft in Vergessenheit. Viele Berufstätige und selbst geschäftsführende Gesellschafter stellen sich spätestens bei der Steuererklärung oder bei familiären Veränderungen die Frage, wo genau diese Information eigentlich verbindlich hinterlegt ist. Da es keine Lohnsteuerkarte aus Pappe mehr gibt, die man physisch in Händen halten könnte, ist der Weg zur Information heute ein anderer.

Der erste Blick: Die monatliche Gehaltsabrechnung

Der schnellste und pragmatischste Weg, die eigene Steuerklasse zu erfahren, führt über die monatliche Gehaltsabrechnung. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine transparente Aufstellung über die Zusammensetzung des Lohns sowie die abgeführten Abgaben auszuhändigen. Auf diesem Dokument, das oft im oberen Drittel die persönlichen Stammdaten auflistet, findet sich fast immer ein Feld mit der Bezeichnung „StKl“, „St.-Kl.“ oder schlicht „Steuerklasse“. Dort ist eine Ziffer zwischen eins und sechs vermerkt.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Angabe auf der Gehaltsabrechnung das Spiegelbild dessen ist, was dem Arbeitgeber elektronisch übermittelt wurde. Sollte dort eine Ziffer stehen, die nicht den aktuellen Lebensumständen entspricht, wurde der Lohn bereits falsch abgerechnet. Daher lohnt sich ein regelmäßiger prüfender Blick auf dieses Dokument nicht nur bei der Einstellung, sondern auch zu Jahresbeginn oder nach einer Heirat. Die Abrechnung ist somit das primäre Kontrollinstrument für den Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr.

Die jährliche Zusammenfassung: Die Lohnsteuerbescheinigung

Neben der monatlichen Abrechnung gibt es ein weiteres Dokument, das absolute Gewissheit verschafft. Nach Abschluss eines Kalenderjahres, spätestens jedoch bis Ende Februar des Folgejahres, erhalten Arbeitnehmer die sogenannte Lohnsteuerbescheinigung von ihrem Arbeitgeber beziehungsweise der Personalabteilung. Dieses Dokument ist die elektronische Zusammenfassung aller im vergangenen Jahr geflossenen Löhne und der abgeführten Steuern sowie Sozialabgaben.

Die Lohnsteuerbescheinigung ist das Äquivalent zur früheren Lohnsteuerkarte. Sie dient als verbindlicher Nachweis gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Auch hier ist die Steuerklasse prominent vermerkt. Da dieses Dokument die Basis für die Steuerfestsetzung durch das Finanzamt bildet, ist die hier eingetragene Steuerklasse faktisch diejenige, die für das vergangene Jahr angewendet wurde. Wer hier Unstimmigkeiten entdeckt, muss zwingend über eine Einkommensteuererklärung eine Korrektur herbeiführen, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

Der digitale Weg: ELSTER und das ELStAM-Verfahren

In einer zunehmend digitalisierten Verwaltungswelt müssen Bürger nicht mehr auf Papier warten. Seit der Abschaffung der physischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2010 werden alle relevanten Daten in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Dieses Verfahren nennt sich „Elektronische LohnsteuerAbzugsMerkmale“, kurz ELStAM. Wer seine Steuerklasse erfahren möchte, kann dies folglich direkt an der Quelle tun.

Hierfür ist eine Registrierung im Online-Portal ELSTER notwendig. Nach der erfolgreichen Anmeldung und Authentifizierung, meist über eine Zertifikatsdatei, können Nutzer Einsicht in ihre gespeicherten Daten nehmen. Im Bereich der Formulare und Leistungen findet sich die Option, die eigenen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen. Das System zeigt dann nicht nur die aktuelle Steuerklasse an, sondern auch etwaige Freibeträge, die Religionszugehörigkeit und die Anzahl der Kinderfreibeträge. Dieser Weg ist besonders für technikaffine Menschen und Unternehmer zu empfehlen, da er den aktuellsten Datenstand wiedergibt, der auch den Arbeitgebern zum Abruf bereitsteht. Sollte das Finanzamt eine Änderung vorgenommen haben, ist sie hier zuerst sichtbar, noch bevor die nächste Gehaltsabrechnung erstellt wird.

Zuständigkeit und Kommunikation mit dem Finanzamt

Sollte die Recherche ergeben, dass die gespeicherte Steuerklasse nicht korrekt ist oder sich die Lebensumstände geändert haben, ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Früher waren teilweise die Meldeämter der Gemeinden involviert, doch heute liegt die Hoheit über die Lohnsteuerdaten fast ausschließlich bei den Finanzbehörden. Wer also beispielsweise heiratet, sich trennt oder als Alleinerziehender eingestuft werden möchte, muss einen entsprechenden Antrag auf Steuerklassenwechsel beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt stellen.

Dies ist formlos oft nicht möglich; in der Regel wird das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ verlangt, wenn es um die Kombination der Klassen drei und fünf oder vier und vier geht. Für Unternehmer und Arbeitgeber ist dieses Wissen essenziell, da sie auf die Richtigkeit der Daten angewiesen sind, die sie via ELStAM abrufen. Sie können die Steuerklasse eines Mitarbeiters nicht manuell ändern, sondern sind an die Daten gebunden, die das Finanzamt liefert. Meldet ein Mitarbeiter also einen Fehler in der Abrechnung, muss der Arbeitgeber ihn an das Finanzamt verweisen.

Die Bedeutung der einzelnen Klassen verstehen

Um zu wissen, ob die herausgefundene Steuerklasse die richtige ist, muss man kurz rekapitulieren, wer in welche Gruppe gehört. Die Steuerklasse eins ist der Standard für ledige, geschiedene oder dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer. Sie wird automatisch vergeben, wenn keine anderen Voraussetzungen vorliegen. Wer alleinerziehend ist und mit mindestens einem Kind in einem Haushalt lebt, für das ihm Kindergeld zusteht, kann in die Steuerklasse zwei wechseln. Diese Klasse beinhaltet einen speziellen Entlastungsbetrag, der das Netto-Einkommen spürbar erhöht. Es ist oft diese Klasse, die von Betroffenen vergessen wird zu beantragen, weshalb hier viel Geld verschenkt wird.

Für Verheiratete ist die Situation komplexer, da hier Wahlrechte bestehen. Standardmäßig werden beide Partner nach der Eheschließung in die Steuerklasse vier eingruppiert. Dies ist steuerlich neutral und entspricht in der Abzugshöhe in etwa der Klasse eins. Verdienen beide Partner unterschiedlich viel, wählen viele Paare die Kombination aus Steuerklasse drei und fünf. Der Besserverdienende wählt die Klasse drei und hat dadurch sehr geringe Abzüge, während der Geringerverdiener in der Klasse fünf sehr hohe Abzüge hinnimmt. Dies erhöht das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen, führt aber oft zu Nachzahlungen bei der jährlichen Steuererklärung. Das Wissen um die eigene Eingruppierung ist hier also essenziell für die Liquiditätsplanung des Haushalts.

Eine Sonderrolle nimmt die Steuerklasse sechs ein. Sie taucht immer dann auf, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander hat. Für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis gilt diese Klasse, die die höchsten Abzüge vorsieht, da hier keine Freibeträge mehr berücksichtigt werden. Wer auf seiner Gehaltsabrechnung des Hauptjobs plötzlich die Steuerklasse sechs entdeckt, sollte alarmiert sein. Dies ist oft ein Indiz dafür, dass bei der elektronischen Anmeldung durch den Arbeitgeber ein Fehler unterlaufen ist oder das Finanzamt die Daten noch nicht korrekt zugeordnet hat. In diesem Fall ist schnelles Handeln gefragt, um hohe Abzüge im laufenden Monat zu vermeiden.

Kontrolle schafft Sicherheit

Die Frage „Wie kann ich meine Steuerklasse erfahren?“ ist im Grunde leicht zu beantworten: Ein Blick auf die Gehaltsabrechnung oder in das ELSTER-Portal genügt. Viel wichtiger ist jedoch die Interpretation dieser Information. Die Steuerklasse ist kein statischer Wert, sondern ein dynamisches Merkmal, das sich dem Leben anpasst. Gerade in einer Welt, in der Erwerbsbiografien durch Jobwechsel, Phasen der Selbstständigkeit und veränderte Familienmodelle flexibler werden, ist die regelmäßige Kontrolle der eigenen steuerlichen Daten ein Akt der finanziellen Hygiene. Für Unternehmer wie für Angestellte gilt gleichermaßen: Nur wer seine Daten kennt, kann steuerliche Vorteile nutzen und böse Überraschungen in Form von Nachzahlungen vermeiden.

Bewertungen: 4.9 / 5. 465